Mitglied werden

Ihr Entschluss, Mitglied der pcaSuisse zu werden, freut uns sehr!


Das Aufnahmeverfahren

Die Geschäftsstelle leitet Ihren Antrag an den Vorstand der pcaSuisse weiter. Dieser entscheidet jeweils im März, Juni, Oktober und Dezember per Zirkulationsbeschluss.

Der Beschluss wird im selben Monat im pcaSuisse-Newsletter publiziert. Gemäss Statuten können mindestens 3 Mitglieder innert 30 Tagen nach der Publikation der Neumitgliedschaft schriftlich und mit Begründung die Überprüfung des Aufnahmeentscheides durch die Rekurskommission der pcaSuisse verlangen; die Kommission entscheidet endgültig.

Nach ungenutztem Ablauf der Einsprachefrist erhalten Sie unseren definitiven Aufnahmebescheid und den Zugang zum Intranet der pcaSuisse.


Mehr Informationen finden Sie in unseren Statuten, in

den Ethischen Richtlinien Psychotherapie, Ethischen Richtlinien Beratung, in den Reglementen der Kommissionen und

unter Mitgliedervorteile.



Anmeldeformular

(Die unten stehenden Kategorien und Mitgliederbeiträge gelten für Anträge ab 01.01.2021; vgl. Übergangsbestimmungen im Reglement über Mitgliederbeiträge)











Berufsadresse





Korrespondenzadresse (falls nicht identisch mit Berufsadresse)






Ich melde mich für folgende Kategorie an:












Mitglieder der Kategorie A und B im AHV-Alter können auf Antrag zur Kategorie 65+ wechseln und erhalten eine Beitragsreduktion um 50%.

Weitere Beitragsreduktionen können bei Bedarf unter Angabe triftiger Gründe beantragt werden, siehe Reglement.


Detaillierte Informationen im Reglement Mitgliederkategorien und Mitgliederbeiträge





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